Leserbrief LZ „Polizeiarbeit kritisch hinterfragen“

Zur Berichterstattung über die Polizeieinsätze, über Fan-Gewalt und zum Kommentar von Martin Messmer (Ausgabe vom 10.08.2023)

Journalisten und Leserkommentar-Schreiber haben ohne Hinterfragen in den Chor der «Endlich Handeln»-Eiferer aus Politik und Polizeiobrigkeit eingestimmt. «Diese Sanktion ist nicht praktikabel», kommt der LZ-Journalist nun zur Einsicht. Jeder, der sich mit der Sache befasst, hat das schon vorhergesagt, wurde aber ignoriert, weil eine differenzierte Sichtweise in Politik und Medien nicht gefragt ist. Leider macht er denselben Fehler gerade nochmals, in dem er personalisierte Tickets fordert. Auch da wird die Einsicht kommen, dass sie nichts nützen – hoffentlich noch rechtzeitig. In der Zwischenzeit wird die Polizei weiterhin ihre «Einsatztaktik» rechtfertigen (mehr Verletzte durch Gummischrot als durch Pyros, liest man), statt die bestehenden Gesetze durchzusetzen. Sie könnte Rayonverbote erlassen, 48h einsperren, Meldepflicht veranlassen – alles und noch mehr steht drin im Hooligan-Gesetz. Aber solange die Polizei offensichtlich nur zuschaut, statt Täter festzunehmen, wird sich nichts ändern und auch niemand bestraft. In einem Rechtsstaat sind übrigens auch nicht Private sondern die Staatsgewalt dafür zuständig, trotzdem bezahlt der FCL die Polizei-Einsätze. Es ist hilflos und den Leuten Sand in die Augen gestreut wenn man behauptet, Kollektivstrafen oder ID-Pflicht würden das Problem von Ausschreitungen z.B. am Bahnhof lösen. Es braucht keine neuen Massnahmen, die Polizei setzt die bestehenden ja heute schon nicht durch, obwohl sie dürfte. Die oberste Polizistin Bundi Ryser lenkt gekonnt und leider ohne Nachfrage der Zeitung von ihrer eigenen Untätigkeit ab. Ansetzen muss man bei der Durchsetzung bestehender Gesetze durch die Polizei und bei der Fanmarsch-Route Bahnhof-Stadion.

Markus Estermann, Hildisrieden

(Publiziert am 21./22.08.2023 in der Luzerner Zeitung)

Argumente und Antworten zum Thema Fan-Gewalt finden sich auch in meinem Argumentarium.